Abfallvermeidung durch Mehrwegregelung

Abfallvermeidung durch Mehrwegregelung

Landesrat Stefan Kaineder: Neues Abfallwirtschaftsgesetz für Oberösterreich wird krisensicher und bringt wichtige Weichenstellung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen

Mit gutem Beispiel durch Selbstverpflichtung zur Müllvermeidung von Einwegkunststoffverpackungen will das Land OÖ vorangehen. 

„Die Müllberge, die wir nachfolgenden Generationen hinterlassen, müssen schleunigst kleiner werden,“ so Umwelt-LR Kaineder zum Entwurf der Novelle des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes.

 

Wegwerf-Produkt statt Wiederverwertung ist eines der zentralen Probleme für Umwelt und Klimaschutz. Laut aktueller Restabfall-Analyse finden wir daher trotz hoher Qualität der Abfallwirtschaft 14.000 Tonnen Kunststoffverpackungen in Oberösterreichs Restmüll. Es braucht Mehrweg-Regelungen – Recycling und Kreislaufwirtschaft in allen Bereichen für Klimaschutz, Umweltschutz und eine erfolgreiche Abfallwirtschaft. Genau das soll nun massiv vorangebracht werden - durch Änderungen im Oö. Abfallwirtschaftsgesetz.

Wesentlicher Inhalt der Novelle ist die Abfallvermeidung. Darunter fallen folgende Maßnahmen: Durch ein Mehrweggebot für Veranstaltungen (ab 300 Besucher/innen) und eine freiwillige Selbstverpflichtung des Landes Oberösterreich zur Vermeidung von Einwegkunststoffverpackungen sowie Einweg- Getränkeverpackungen soll die Menge an Wegwerfverpackungen verringert werden. Mit einem Aktionsprogramm im landesinternen Bereich soll diese Menge mittels Beratung, Informationspflichten und Monitoring nachvollziehbar deutlich verringert werden. Die Coronakrise hat außerdem gezeigt, dass in schwierigen Zeiten auch in der kommunalen Abfallwirtschaft eine gut abgestimmte Vorgehensweise notwendig ist. Daher wird ein Konzept zum Betrieb der ASZ Katastrophenfällen erstellt, das von der oö. Landesregierung genehmigt wird.

Auch auf Bundesebene sind weitreichende Regelungen angedacht. Um der Plastik-Flut endlich Herr zu werden, hat Zukunftsministerin Leonore Gewesslereinen „3-Punkte-Plan“ entwickelt. Der Plan sieht erstens vor, dass der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen sukzessive mit vorgegebenen Quoten erhöht wird. Zweitens soll auf Einweggetränkeverpackungen wie Plastikflaschen und Dosen ein Pfand eingehoben werden. Gemeinsam mit Herstellern, Handel, Entsorger usw. wird ein Modell im Klimaschutzministerium erarbeitet. Drittens sollen auch die Verursacher/innen wie Produzent/innen und Importeur/innen einen Beitrag leisten.

„Den Müllberg, den wir unseren nachfolgenden Generationen hinterlassen, muss schleunigst kleiner werden. Größtes Problem ist dabei der anfallende Plastikmüll, der eine enorme Belastung für unsere direkte Umwelt aber vor allem auch für die Weltmeere, in die, laut Schätzungen des WWF, jährlich bis zu 12,7 Millionen Tonnen Plastik gelangen. Seit 15 Jahren gehen wir mit dem Klimabündnis OÖ einen konsequenten Weg in Richtung nachhaltiger Veranstaltungen mit dem Green Events-Programm. Mit der Novelle zum AWG gibt es nun erstmals verbindliche Vorgaben zur Verkleinerung der anfallenden Müllberge bei Großveranstaltungen und damit eine wichtige Weichenstellung hin zu umweltfreundlichen Events. Wenn sie so wollen, wird mit dem neuen Gesetz jede große Veranstaltung automatisch zum GreenEvent. Zumindest was den Abfall betrifft“, so Umweltlandesrat Kaineder.

Novelle des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes – Abfallvermeidung als oberste Prämisse

Der Entwurf der Novelle ist fertiggestellt. Momentan läuft das öffentliche Stellungnahmeverfahren. Neben der Deregulierung für Gemeinden, Betriebe und Bürger sowie der Verbesserung des Vollzugs durch Angleichung der Gesetzesbestimmungen an die gelebte Praxis ist der wesentliche Beweggrund für den Gesetzesentwurf die Stärkung des Grundsatzes der Abfallvermeidung im Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen auf EU- Ebene.

Klare EU-Vorgaben geben den Weg vor

Die am 16.1.2018 beschlossene europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft1, wonach sämtliche Plastikverpackungen in Europa bis 2030 wiederverwertbar werden sollen, gibt klare Verpflichtungen vor. Die Ziele der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019, fordert ebenfalls vermehrte Anstrengungen der Mitgliedsstaaten, um Einwegkunststoffe aus unserer Umwelt und Natur zu verbannen.

Daran knüpfen auch wesentliche Neuerungen in der Oö. AWG Novelle an:

  Abfallvermeidung bei Großveranstaltungen

  Selbstverpflichtung Land OÖ zur Vermeidung von

Einwegkunststoffverpackungen und Einweg-Getränkeverpackungen

1 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft, COM(2018) 28 final. Aktionsprogramm gegen Lebensmittelverschwendung

Abfallvermeidung bei Großveranstaltungen

Tausende Veranstaltungen finden jedes Jahr von Sport bis Kultur, von regionalen Festen bis hin zu Konzerten und wohltätigen Veranstaltungen statt. Damit verbunden ein großer Abfallberg, der durch die Ausgabe von Speisen und Getränken in Einweggeschirr und –gebinde anfällt. Auch wenn bereits hunderte Veranstaltungen in Oberösterreich zu Green Events wurden, also bestmöglich umweltverträglich ausgerichtet werden, gilt es im Sinne der Abfallvermeidung hier anzusetzen.

Große Abfallmengen sollen zukünftig durch die Verpflichtung zur Verwendung von Mehrwegprodukten bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Besucher reduziert werden.

Konkret ist das Mehrweggebot im Oö. AWG wie folgt ausgestaltet:

-  Ausschank von Getränken ausschließlich in Mehrweggebinden (Flaschen,

Becher, Gläser)

-  Ausgabe von Speisen ebenfalls in Mehrweggeschirr und mit

Mehrwegbesteck (bzw. in Geschirrersatz aus Papier und Karton)

-  Getränke die ausschließlich in Einweggebinde verfügbar sind, müssen

getrennt gesammelt und entsorgt werden

-  Eine Erleichterung gilt für Veranstaltungen für gemeinnützige, mildtätige

oder kirchliche Zwecke und für vorwiegend von ehrenamtlichen Helfern organisierte Veranstaltungen (Feuerwehrfest, Rot-Kreuz-VA..). Die Mehrwegpflicht gilt hier erst ab einer größeren Teilnehmerzahl (ab 600 Personen).

-  Ab einer Teilnehmerzahl von 2.500 Personen muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden.

-  Für die Vollziehung gilt die Mitanwendung durch Behörden des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes.

-  Es gelten folgende Begleitmaßnahmen: Bereitstellung von Informationsmaterial und Mustern auf der Homepage, Informationsveranstaltungen für Behörden, Förderungen und Übergangsbestimmungen.

Ähnlich zur Umsetzung der Regelung in Salzburg, wird auch in Oberösterreich begleitend auf umfassende Beratung und Unterstützung gesetzt. In Vorgesprächen mit großen Trägerorganisationen von vielen Festen und Veranstaltungen (wie Rotes Kreuz, Landesfeuerwehrverband, Sportverbände) wurde signalisiert, dass vielerorts schon ein gutes Mehrwegangebot besteht und die zusätzlichen Herausforderungen schaffbar sind.

Landesrat Kaineder dazu: „Für Städte oder Regionen sind Veranstaltungen eineVisitenkarte – nun sollen sie vermehrt auch eine Visitenkarte der Nachhaltigkeit sein. Landesweit arbeiten zahlreiche engagierte Menschen, um die Ausrichtung von Festen und Veranstaltungen zu ermöglichen. Jahr für Jahr ziehen diese hunderttausende Menschen an, sie haben eine große wirtschaftliche, aber auch soziale und kulturelle Bedeutung. Mit Beratung und Unterstützung sollen diese einzigartigen Veranstaltungen nun auch noch umwelt- und klimafreundlicherwerden.“

Selbstverpflichtung Land OÖ zur Vermeidung von Einwegkunststoffverpackungen/Einweg-Getränkeverpackungen
Mit gutem Beispiel voran gehen – das will das Land Oberösterreich künftig in Sachen Vermeidung von Einwegkunststoffverpackungen und –Getränkeverpackungen. Bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien und Gebrauchsgütern soll durch eine freiwillige Selbstverpflichtung eine möglichst geringe Umweltbelastung erreicht werden und ein positives Beispiel gesetzt werden.

Möglichst vermieden werden sollen Verpackungen aus Einwegkunststoff (für Lebensmittel, Getränke, Büromaterialien, etc.) und Einweg- Getränkeverpackungen (zB. Glas, Alu).

Aktionsprogramm gegen Lebensmittelverschwendung

Die EU-Vorgaben sind eindeutig: unionsweit soll eine Verringerung der Lebensmittelabfälle um 30% bis 2025 und 50% bis 2030 im Einklang mit der Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen erreicht werden.

Mit der neu geschaffenen Möglichkeit, auch auf Landesebene ein Programm zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu erstellen, soll diesem Ziel näher gekommen werden. Im Rahmen der dem Land zukommenden, abfallrechtlichen Regelungskompetenz, soll die Landesverwaltung mit gutem Beispiel voran gehen und Vorbildwirkung im Kampf gegen Lebensmittel im Abfall haben.

Die Landesregierung kann ein Programm (keine Verordnung; nicht verbindlich und ohne Außenwirkung), vergleichbar mit dem Landesabfallwirtschaftsplan erlassen, in dem die zukünftige Arbeit der Behörde beschrieben wird und das Informationspflichten und Monitoring Instrumente enthält.

Krisensicherheit

Zur Verbesserung der Krisensicherheit soll der LAV in Abstimmung mit dem BAV und den Städten ein Konzept zum Betrieb der ASZ in Katastrophenfällen erstellen. Dieses wird anschließend von der Landesregierung genehmigt. Die Landesregierung ist zur näheren Ausgestaltung des Konzeptes mit Verordnung ermächtigt. Den BAVs obliegt dann die Pflicht zum Betrieb der ASZ gemäß dem Konzept im Katastrophenfall.

Deregulierung

Eine jährliche Sammlung von sperrigen Abfällen muss nicht mehr erfolgen. Die Sammelverpflichtung der Gemeinde kann durch eine regelmäßige Abgabemöglichkeit und durch eine Abholung gegen Anmeldung erfüllt werden. Die Bekanntgabe von Ort und Zeit für die Abgabe von Abfällen, deren Abholung nicht vorgesehen ist, muss nicht mehr direkt in der Abfallordnung erfolgen, sondern kann durch geeignete Kundmachung erfolgen. Als geeignet gilt die Kundmachung an der Amtstafel oder auf der Homepage der Gemeinde. Darüber hinaus sind die Vereinfachung der Veröffentlichung des Landes- Abfallwirtschaftsplanes, der Entfall der Beschränkungen der Abfallverbringung und die Einschränkung der Mengen-Meldeverpflichtung bei Baurestmassen vorgesehen.

Mitwirkung der Bundespolizei an der Vollziehung

Ziel ist die Eindämmung von Littering. Littering ist das achtlose Liegenlassen und Wegwerfen von Abfällen an ihrem Entstehungsort im öffentlichen Raum, ohne die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten (öffentliche Abfalleimer) zu benutzen. Bei Verstößen gegen die Pflichten zur Sammlung von Altstoffen in geeigneten Sammeleinrichtungen und zur Einbringung von Abfällen in die dafür geeigneten Behälter gilt eine Mitwirkungs- und Assistenzleistungspflicht für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Quelle: Land OÖ  //  Fotocredit: Symbolfoto

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