Änderungen im Schulgesetz notwendig um Schulabschlüsse zu ermöglichen

Änderungen im Schulgesetz notwendig um Schulabschlüsse zu ermöglichen

LR Hiegelsberger: Corona-Krise macht Änderungen im Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetz notwendig, um Abschlüsse im laufenden Schuljahr zu ermöglichen

Die aktuelle Schließung der Schulen betrifft auch das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen. Verschiebungen bei Praktika und im Lehrplan sind die Folge. Im Landtag am 23. April sind daher einige Änderungen im Oö.Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetz notwendig, um allen Schülerinnen und Schüler den Aufstieg in die nächste Klasse zu ermöglichen. „Besonders für die zweiten Jahrgänge unserer Schulen, die aktuell ihre verpflichtenden Praktika absolvieren sollten, benötigen die Schulleiterinnen und Schulleiter etwas mehr Flexibilität. Die geplanten Änderungen sind mit Ende des Jahres befristet und werden ein unbegründetes Sitzenbleiben verhindern“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Die Bildungsdirektion OÖ hat die vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam mit dem Verfassungsdienst erarbeitet. Konkret sollen im Landtag am 23. April 2020 folgende Änderungen im Gesetz beschlossen werden:

  • Möglichkeit der Stundung und Teilerlassung der Pflichtpraktika, wenn diese aufgrund der Corona-Krise nicht im vorgesehenen Maße absolviert werden konnten. Dadurch soll niemand am Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe gehindert werden, auch wenn das Praktikum nicht zur Gänze gemacht werden konnte.
  • Der Besuch der Berufsschullehrgänge, die heuer erst mit Verspätung beginnen können, soll auch noch nach dem Abschluss des Lehrlings-Anstellungsverhältnis möglich sein.
  • Möglichkeit einer flexibleren bzw. späteren Ansetzung der Abschlussprüfungen
  • Lehrerkonferenz soll auch per Videoschaltung möglich sein
  • Umlaufbeschluss für den land- und forstwirtschaftlichen Schulbeirat ermöglichen, um in Krisensituationen auch eine schriftliche Entscheidungsfindung zu ermöglichen

Diese Adaptierungen stellen eine Sonderregelung für die Krisensituation dar und sollen Ende dieses Jahres wieder außer Kraft treten. Einzig die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses für den Schulbeirat sollte dauerhaft implementiert werden, da sie auch im Normalbetrieb der Schulen die Arbeit des Schulbeirats erleichtert. Dringende Maßnahmen könnten auf diese Weise schneller beschlossen werden.

„Die Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen in der jetzigen Situation etwas mehr Handlungsspielraum. Sie kennen die Erfordernisse des Lehrplans und die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schülern. Diese sollen die Zeit ohne Präsenzunterricht bestmöglich nutzen und keine Bedenken haben, dass womöglich das ganze Schuljahr wegen eines zu kurzen Praktikums wiederholt werden muss“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Weiters geht ein Dank an alle Direktorinnen und Direktoren sowie an die Lehrkräfte für die kompetente und herausfordernde Abwicklung des „distance learnings“ und die umfassende Begleitung der Schülerinnen und Schüler. Danke auch an alle Schülerinnen und Schüler, welche ihre Arbeiten und Aufgaben verlässlich und mit viel Engagement erledigen und damit ihre Ausbildung weiterhin, wenn auch unter geänderten Bedingungen, fortsetzen.

Quelle: Land OÖ  //    Fotocredit: Land OÖ,  ©Röbl

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