Aufgrund dem von der Stadtgemeinde Schwanenstadt ausgeschickten Bestellformular für die Biotonnen in Zusammenhang mit der Änderung der Müllabfuhrgebühren treten folgende Änderungen ab 01.07.2023 ein:
Das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz §18 Abs. 6 schreibt vor, dass für die Berechnung des Abfallsammlungsbeitrages nur ein Pauschalbetrag eingehoben werden darf. Die Abholung der Hausabfälle, die Abholung der Biotonnenabfälle, die Sammlung der Grünabfälle, usw. sollen durch diesen Pauschalbeitrag gedeckt werden. In Schwanenstadt wurden bis dato die Abfallgebühren getrennt nach Biomüll- und Restmülltonnenabfall verrechnet.
Mit Wirkung vom 01.07.2023 wird aus oben genannten Gründen die administrative und operative Abwicklung in Schwanenstadt umgestellt und nur mehr ein Pauschalbetrag eingehoben.
Die neuen Gebühren stellen sich folgendermaßen dar:
Pro Liegenschaft mit mindestens einem Hauptwohnsitz wird ein jährlicher Pauschalbetrag vorgeschrieben, dieser orientiert sich an der Größe des Behälters für den Restmüll.
Weiters wird ebenfalls je nach Größe des Restmüll-Behälters eine Gebühr je Abholung vorgeschrieben. Diese Gebühren werden wie gehabt zu je einem Viertel in den Quartal-Hausabgabenvorschreibungen vorgeschrieben.
Die genauen Tarife entnehmen Sie bitte der Abfallgebührenordnung. (Link)
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Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch an die Mitarbeiter des Stadtamtes Schwanenstadt unter +43 7673 2255 oder per E-Mail an stadtamt@schwanenstadt.ooe.gv.at.