Bundespräsidentenwahl am 04. Dezember; Vergessen Sie den Lichtbildausweis nicht!!

Bundespräsidentenwahl am 04. Dezember; Vergessen Sie den Lichtbildausweis nicht!!

Die Stadtgemeinde Schwanenstadt weist alle Wählerinnen und Wähler darauf hin, am Sonntag im Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Als solcher gilt in Österreich der Führerschein, der Reisepass und der Personalausweis.

Sollte die Wählerin oder der Wähler keinen gültiger Ausweis vorlegen, so muss die Wahlbehörde entscheiden, ob der- oder diejenige trotzdem wählen darf. Das würde einen enormen Zeitaufwand bedeuten.

Deshalb der Appell an alle Wähler: Nehmen Sie einen Ausweis zur Stimmabgabe mit!

Das könnte Sie interessieren!

Weihnachtswünsche vom Stadtamt Schwanenstadt

22. 12. 2023 | GEMEINDE

Weihnachtswünsche vom Stadtamt Schwanenstadt

 

Qualitätszertifikat „Junge Gemeinde“

14. 12. 2023 | GEMEINDE

Qualitätszertifikat „Junge Gemeinde“

Schwanenstadt ist eine von 92 Gemeinden, die mit dem Qualitätszertifikat „Junge Gemeinde“ von Jugend-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ausgezeichnet w...

Ing. Christian Lang, Mag. Markus Fischer, Mag. Doris Staudinger, Ing Stefan Haubenwallner, Mag. Franz Hochhauser, DI Wilhelm Lang

14. 12. 2023 | GEMEINDE

Spatenstich am Römerfeld

Mit dem Spatenstich am Römerfeld, Einsiedlstraße startet das nächste Wohnbauprojekt in Schwanenstadt.

UNENTGELTLICHE RECHTSBERATUNG

07. 12. 2023 | GEMEINDE

UNENTGELTLICHE RECHTSBERATUNG

Der Jänner Termin zur unentgeltlichen Rechtsberatung am 05.01.2024 entfällt. 

Richtiger Umgang beim Feuerwerk

07. 12. 2023 | GEMEINDE

Richtiger Umgang beim Feuerwerk

So schön Silvesterkracher auch sind, so gefährlich sind sie für Mensch, Tier und die Umwelt.