Die Stadtgemeinde Schwanenstadt weist alle Wählerinnen und Wähler darauf hin, am Sonntag im Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Als solcher gilt in Österreich der Führerschein, der Reisepass und der Personalausweis.
Sollte die Wählerin oder der Wähler keinen gültiger Ausweis vorlegen, so muss die Wahlbehörde entscheiden, ob der- oder diejenige trotzdem wählen darf. Das würde einen enormen Zeitaufwand bedeuten.
Deshalb der Appell an alle Wähler: Nehmen Sie einen Ausweis zur Stimmabgabe mit!