Eine Information der Stadtgemeinde Schwanenstadt für die Zahlungsabwicklung der Kommunalgebühren.
Liebe Gemeindebürgerin, lieber Gemeindebürger!
Seit dem vergangenen Jahr werden Gebührenvorschreibungen der Stadtgemeinde Schwanenstadt nicht mehr lokal im Gemeindeamt gedruckt und versendet, sondern über ein externes Rechenzentrum abgewickelt. Im Zuge dieser Umstellung besteht nun die Möglichkeit einer elektronischen Zustellung.
Die elektronische Übermittlung ermöglicht einerseits eine schnellere Zustellung, andererseits können große Einsparungen der Portokosten sowie eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes erzielt werden. Je mehr Bürgerinnen / Bürger sich für die elektronische Zustellung entscheiden, desto mehr kann eingespart werden. Sollte die Empfängerin / der Empfänger die elektronisch versandte Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen öffnen, wird diese automatisch postalisch zugestellt. Diese Vorgehensweise garantiert eine Zustellung jeder Vorschreibung an die Empfängerin / den Empfänger. Durch lokales Abspeichern am PC der Bürgerin / des Bürgers besteht auch weiterhin die Möglichkeit die Rechnungen aufzubewahren. Weiters können durch die elektronische Zustellung Umwelt sowie Ressourcen geschont werden, da kein Druck mehr notwendig ist.
Die duale Zustellung durch die Stadtgemeinde Schwanenstadt wird ab 2020 verwendet. Nähere Auskünfte zur elektronischen Zustellung erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen der Finanzabteilung am Stadtamt Schwanenstadt, Tel. (07673) 22 55.
LINK ANMELDEFORMULAR: http://www.schwanenstadt.at/Elektronische_Zustellung_1
Quelle: Stadtgemeinde Schwanenstadt