Im Handels-KV werden Karenzzeiten bis zu 24 Monate angerechnet, nun muss ein Lückenschluss erfolgen und die anderen Branchen nachziehen, so ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits
„Der Equal Pay Day soll einen Anstoß für mehr Gleichberechtigung und zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern geben, und auf vorhandene Missstände aufmerksam machen. Es gibt immer noch viel zu tun, um die dauerhafte Benachteiligung der Frauen in den Gehaltssystemen in den Griff zu bekommen. Ein wesentlicher Erfolg ist im Dezember 2018 gelungen: Im Handels-KV werden ab sofort 24 Monate bei den Karenzzeiten angerechnet“, betont ÖAAB- Generalsekretär Abg.z.NR Christoph Zarits.
„Durch die Anrechnung der Karenzzeiten verlieren Frauen keine Gehaltsvorrückung mehr. Zudem werden die Zeiten für die Bemessung der Kündigungsfrist, für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand oder für das Urlaubsausmaß angerechnet“, erklärt die ÖAAB-Nationalratsabgeordnete Gertraud Salzmann. „Durch die Anrechnung von Karenzzeiten im Höchstausmaß von 24 Monaten wird die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen ein stückweit geschlossen. Damit ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gelungen, nun gilt es weiter zu gehen, denn das Ziel ist noch nicht erreicht“, so Salzmann weiter.
„Nun ist es wesentlich, die Fahrt weiter aufzunehmen, und in den restlichen Kollektivverträgen die 24-monatige Anrechnung der Karenzzeiten aufzunehmen. Ein Lückenschluss muss dringend erfolgen“, appelliert Christoph Zarits.
Quelle: OTS Foto: Symbolfoto