Erhöhung der Wohnbeihilfe – für leistbares Wohnen

Erhöhung der Wohnbeihilfe – für leistbares Wohnen

Durch Reformen der Wohnbeihilfe in den Jahren 2018 und 2019 wurden 4,8 Mio. Euro erspart: „Mit diesen Geldern kann ab 1. Jänner 2021 die Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung nach dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und der Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012. Unterstützt werden die Mieterinnen und Mieter in geförderten und nicht geförderten Wohnungen gleichermaßen. Mit der Wohnbeihilfe soll insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, kinderreichen Familien, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden. Die Höhe der monatlichen Unterstützung ist abhängig von der Höhe der Miete, von der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben, vom Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen und weiteren Faktoren.

In der Vergangenheit wurden zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die die Treffsicherheit erhöhten, unter anderem die Angleichung der Wohnbeihilfe bei geförderten und nicht geförderten Wohnungen im Jahr 2018 und die jährliche Indexierung eben jener aufgrund der gestiegenen Ausgleichszulagenrichtsätze.

„Mir ist es wichtig, dass die Wohnbeihilfe vor allem den Leistungsträgern unsererGesellschaft zu Gute kommt. Das sind vor allem jene, die durch ihre Leistung Unterstützung verdient haben. Die Förderung wird aus Steuermitteln finanziert und jene Personen, die in das System einbezahlt haben, sollen auch davonprofitieren“, leitet Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner die Pressekonferenz zur Erhöhung der Wohnbeihilfe für Leistungsträger in Zwei- und Mehrpersonenhaushalten ein.

2018 wurden – um diesem Leistungsgedanken gerecht zu werden – die Zugangsvoraussetzungen für Drittstaatsangehörige verschärft. So müssen sämtliche Drittstaatsangehörige zumindest fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhältig sein, 54 Monate in den letzten fünf Jahren ein Einkommen erwirtschaftet haben, welches der Einkommenssteuer unterliegt, sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen können. Erfüllen sie diese Auflagen nicht, können sie auch nicht um die Wohnbeihilfe ansuchen. Oberösterreich hatte damit in seinem „Oberösterreich-Modell“als erstes Bundesland potentielle Förderungen aus der Abteilung Wohnbauförderung an erfolgreiche Integrationsbemühungen geknüpft. Diese Verknüpfung nach dem Leistungsprinzip diente auch als Grundlage für die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes unter der Bundesregierung Kurz I.

„Durch diese Reform der Wohnbeihilfe im Sinne der oberösterreichischen Leistungsträger ersparten wir dem Steuerzahler über 4,8 Millionen Euro in den Jahren 2018 und 2019. Dieses eingesparte Geld werden wir ab 1. Jänner 2021 nun aufwenden und die Wohnbeihilfe für Mehrpersonenhaushalte, sprich für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, Ehepaare mit Mindestpension sowie Familien mit Kindern, massiv erhöhen“, freut sich Dr. Haimbuchner darüber in der beginnenden Adventzeit tausenden Menschen einen Lichtblick zu bieten.

Die Änderungen im Detail:

Für Zwei-Personen Haushalte wurden die Einkommensgrenzen1 erstmals an den Ausgleichszulagen-Richtsatz angeglichen.
Daraus folgt die Anhebung des Gewichtungsfaktors von derzeit 2,45 um 0,47 auf 2,92. Auf das Haushaltseinkommen umgemünzt bedeutet dieser Umstand eine Anhebung der Einkommensgrenze von aktuell 1.421 Euro auf 1.693,60 Euro monatlich für einen Zwei- Personen Haushalt. Dadurch kann nun erstmals auch ein Ehepaar mit Mindestpension die höchstmögliche Wohnbeihilfe beziehen.

Auch Mehrpersonenhaushalte profitieren von der oben genannten Anhebung. Zusätzlich wird bei diesen der Gewichtungsfaktor für jedes Kind im Haushalt auf 0,8 angehoben beziehungsweise mit diesem Wert vereinheitlicht. Das rechnet sich für jede Familie und jede Alleinerzieherin schon ab dem ersten Kind.
Bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern entspricht das einer Anhebung des Gewichtungsfaktors von derzeit 3,35 um 1,17 auf 4,52. Daraus folgt eine Anhebung der Einkommensgrenze von aktuell 1.943 Euro um 678,60 Euro auf 2.621,69 Euro.

Zusammenfassend kann man die Maßnahme und den Mehrwert für die Fördernehmer mit einer massiven Erhöhung der Einkommensgrenzen erklären. Dadurch erhalten 7.500 bereits bestehende Fördernehmer/innen mehr Geld und der Kreis von potentiellen Förderwerber/innen wird erweitert.

„Ich möchte mich an dieser Stelle auch ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Wohnbauförderung bedanken. Hinter jeder Reform stecken zahlreiche Überlegungen, inhaltliche Diskussionen und schlussendlich die Umsetzung der geplanten Vorhaben. Das ist harte Arbeit und die Mitarbeiter der Abteilung haben – so wie ich – stets das Wohl der oberösterreichischen Bevölkerung im Blick“, spricht Dr. Haimbuchner sein Lob an die Beamten und Vertragsbediensteten des Landes Oberösterreichs aus.

Die oben genannten Details führen zu gravierenden Verbesserungen für Wohnbeihilfebezieher/innen in Mehrpersonenhaushalten. Besonders profitieren Ehepaare mit Mindestpension, Mehrkindfamilien sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher.

Konkrete Beispiele:

Das pensionierte Ehepaar S. mit einer Mindestpension von 1.327,62 Euro netto monatlich (1.548,89 Euro im Jahreszwölftel) erhält bis dato 94,11 Euro Wohnbeihilfe. Zukünftig werden es 222 Euro pro Monat und damit mehr als doppelt so viel sein. Jährlich erhält das Ehepaar nun 1.534,68 Euro mehr Geld zur Bestreitung ihrer Wohnkosten. Das ist mehr als eine Monatspension!

Die Familie K. mit fünf Personen, davon zwei Erwachsene und drei Kinder, erhält derzeit Wohnbeihilfe in Höhe von 65,13 Euro, künftig werden sie monatlich die höchstmögliche Wohnbeihilfe von 300 Euro pro Monat erhalten, also um 234,87 Euro mehr. Das sind im Jahre 2.818,44 Euro mehr als Unterstützung für leistbares Wohnen.

Die alleinerziehende Mutter Frau G. mit zwei Kindern bekommt momentan aufgrund ihres Einkommens 49,66 Euro Wohnbeihilfe und erhält künftig 277,50 Euro Wohnbeihilfe. Das sind 227,84 Euro pro Monat mehr. Auf ein gesamtes Kalenderjahr aufgerechnet, sind das 2.734,08 Euro mehr, wodurch sich ihre Ausgaben für das Wohnen um die Hälfte vermindern.

„Mir ist es wichtig zu erwähnen, dass die aufgezählten Beispiele keine Einzelfälle sind. Diese und tausende andere Beispiele zeigen mir, dass wir mit der erneuten Verbesserung der Wohnbeihilfe am richtigen Weg sind. Vor allem in Zeiten der grassierenden Corona-Pandemie und beginnender Rekordarbeitslosigkeit ist es mir persönlich ein Anliegen, den Menschen in diesem Land zu signalisieren, dass sie nicht alleine sind. Durch die Einsparungen in den vergangenen Jahren ist es uns nun möglich den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme zu greifen“, ist Dr. Haimbuchner entschlossen dort, wo es notwendig ist, zu helfen.

Quelle: Land OÖ  //  Fotocredit: Symbolfoto

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