Für Mietverträge für Wohnungen werden keine Gebühren mehr eingehoben, bei Geschäftsraummieten sehr wohl. Die oö. Immobilienmakler forden jetzt die Abschaffung
„Aktuell besteht ein Missverhältnis zwischen Mietverträgen für Wohnimmobilien und Mietverträgen für Gewerbeimmobilien“, erklärt Mario Zoidl, Obmann der oö. Immobilien- und Vermögenstreuhänder. „Mietverträge für Wohnimmobilien unterliegen seit Oktober 2017 nicht mehr dem Gebührengesetz, Verträge über Geschäftsraummieten schon.“
In Hinblick auf eine Reform des Gebührengesetzes betont Zoidl, dass es gelte, hier auch den Wegfall der Mietvertragsgebühr für Geschäftslokale zu inkludieren: „Damit würde eine Ungleichbehandlung der Unternehmerinnen und Unternehmer wegfallen und somit insbesondere kleine Händler entlastet.“
Auch für Jungunternehmer würde der Entfall der Mietvertragsgebühr eine nicht unwesentliche Entlastung gerade in der heiklen Startphase eines Unternehmens bedeuten. Zusätzlich argumentiert Zoidl auch mit rechtlicher Unsicherheit, was die Höchstbemessungsgrundlage bei unbefristeten Verträgen mit Kündigungsverzicht betrifft. Deshalb fordert Zoidl – wenn eine gänzliche Abschaffung schon nicht möglich ist – zumindest eine Deckelung der Gebühr mit der Bemessungsgrundlage vom dreifachen Jahreswert. Damit wären auch befristete und unbefristete Mietverträge gleich behandelt, denn auch diese Differenzierung ist für Zoidl nicht verständlich.
Quelle: WKOÖ // Fotocredit: © Fleischmann, Abdruck honorarfrei