Menschen mit Beeinträchtigung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz vollimmunisiert

Menschen mit Beeinträchtigung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz vollimmunisiert

Öffnungsschritte im Behindertenbereich möglich

Menschen mit Beeinträchtigungen tragen häufig ein erhöhtes gesundheitliches Risiko. Eine möglichst frühzeitige Schutzimpfung gegen Corona wurde deshalb auch im nationalen Impfplan festgeschrieben. In Oberösterreich konnte diese Vorgabe bereits vollständig umgesetzt werden. Mit 24. April 2021 haben alle Menschen mit Beeinträchtigungen, die sich impfen lassen wollten, bereits ihre 2. Teilimpfung mit Moderna erhalten. Umfasst sind jene Menschen, die eine Wohnbetreuung erhalten, eine Mobile Hilfe oder persönliche Assistenz in Anspruch nehmen oder in einer Tagesstruktur (integrativ oder in Werkstätten) beschäftigt sind. Die zu impfende Gruppe wurde im Impfplan des Bundes ganz genau definiert und soll vorrangig all jene, die aufgrund ihrer Erkrankung einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind und damit mehr als andere gefährdet sind, schützen. Zusätzlich wurden bisher mehr als 3.700 Betreuungspersonen geimpft. Weitere rund 1.000 Personen haben eine erneute Impfeinladung für heute erhalten.

Knapp 6.600 Menschen, die entsprechend dem Oö. Chancengleichheitsgesetz Leistungen erhalten, haben die Impfeinladung angenommen. Um zusätzliche Belastungen wie langwierige Anfahrtswege möglichst gering zu halten, wurde direkt in den Einrichtungen an 19 Standorten  geimpft. Personen mit Trisomie 21 wurden, sofern diese außerhalb von CHG-Einrichtungen betreut wurden, bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geimpft, da sie als Hochrisikopatinnen und -patienten gelten.

„Menschen mit Beeinträchtigungen treffen die Auswirkungen der notwendigen Schutzmaßnahmen dieser Pandemie oftmals noch schwerer als andere. Abgesehen von den gesundheitlichen Risiken ist jede Veränderung in der gewohnten Tagesstruktur und die Reduktion der sozialen Kontakte, wie sie durch die Pandemie verursacht wurde, belastend. Es war uns daher besonders wichtig, gerade diesen Menschen so rasch als möglich eine Vollimmunisierung zu geben. Wir bedanken uns bei allen Menschen mit Beeinträchtigungen, sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Impfbereitschaft und damit für das hohe Verantwortungsbewusstsein, die eine rasche Rückkehr in die gewohnten Tagesabläufe ermöglicht und nun Öffnungsschritte in diesen Bereichen möglich macht. Ein ganz besonderer Dank gilt auch den Angehörigen, die die Menschen mit Beeinträchtigungen in der schwierigen Zeit gut begleitet haben. Ebenso den Trägerorganisationen, die durch ihr Engagement und die Bereitstellung der Infrastruktur in den Einrichtungen einen wesentlichen Beitrag zur gelungenen Impfkampagne in diesem Bereich geleistet haben“, so Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Aufgrund des abgeschlossenen zweiten Impfdurchganges sowie dem bereits seit mehreren Wochen stabil niedrigen Lagebildes der Infektionsfälle in den Einrichtungen können im Bereich der Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen weitere Lockerungsschritte gesetzt werden. 

„Ab 3. Mai 2021 kann die fähigkeitsorientierte Aktivität wieder uneingeschränkt in Anspruch genommen werden. Beim Wohnen gibt es etwa keine Einschränkungen bei Neuaufnahmen, auch tageweises Kurzzeitwohnen wird wieder möglich. Weiterhin in Kraft bleiben natürlich die Vorgaben des Bundes auf Basis der COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnungen“, so Haberlander und Gerstorfer.

Jene Personen, die keine Leistungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetzes beziehen, und deren Beeinträchtigung kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf darstellt, werden entsprechend der Reihenfolge im Rahmen der Altersimpfung eingeladen. Dies entspricht den Vorgaben des nationalen Impfgremiums.

Quelle: Land OÖ  //  Fotocredit: Symbolfoto

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