Photovoltaik-Strom ohne Energiegemeinschaft teilen

Den Überschuss-Strom der Sonnenenergie verschenken - das KWG Sonnengeschenk macht es möglich

Das KWG Sonnengeschenk, eine neuartige Idee, wie Überschussstrom aus der PV-Anlage verschenkt werden kann. 

Schwanenstadt (KWG): Der regionale Energieversorger KWG bringt ein neuartiges Modell zum Teilen des Photovoltaik-Stroms auf den Markt. Das KWG Sonnengeschenk funktioniert ganz einfach, ohne Energiegemeinschaft und ohne App.

„Mit dem KWG Sonnengeschenk haben wir uns etwas absolut Neuartiges überlegt, damit unsere Kunden Ihren PV-Überschuss an Freunde oder Verwandte verschenken können,“ zeigt sich Peter J. Zehetner, Geschäftsführer bei KWG, stolz. 

„Es braucht dazu keine Gründung einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft und auch keine App. Für diesen exklusiven KWG Kundenvorteil bedarf es nur einer einfachen Anmeldung über unsere Webseite oder im KWG Kundencenter,“ erklärt Zehetner.

 

Bisher hatten Besitzer von Photovoltaik-Anlagen die Möglichkeit Ihren Überschussstrom zum Marktpreis zu verkaufen oder in Form einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) zu teilen. Die Gründung und Verwaltung einer EEG stellt jedoch einen nicht unbeträchtlichen Aufwand dar, insbesondere wenn sich den Strom nur wenige Personen teilen möchten. „In den letzten Monaten haben wir zahlreiche Anfragen bekommen, in welchen Menschen ihren Überschuss zum Beispiel an die Tochter oder den Vater verschenken wollte. Für diese Situationen mit wenigen Personen ist eine EEG aufgrund des administrativen Aufwands oft wenig attraktiv. Wir haben uns daher gedacht, dass wir das bestimmt einfacher hinbekommen und für unseren Kunden eine attraktive Alternative zur EEG entwickelt“, erklärt Peter J. Zehetner die Beweggründe für die Entwicklung des Sonnengeschenks.

Der Wert des Sonnengeschenks wird auf Basis der jeweiligen Abrechnung des Geschenkgebers bestimmt und umfasst die gesamte an KWG in einem Abrechnungszeitraum gelieferte elektrische Energiemenge in kWh multipliziert mit dem durchschnittlichen Strombezugspreis (Energiearbeitspreis) des Geschenkgebers in Euro/kWh. Ein kleines Beispiel dazu: Der Besitzer einer Photovoltaik-Anlage – der Geschenkgeber - liefert 1.000 kWh Überschussstrom an KWG und würde dafür bei einer angenommenen Vergütung von 0,2 Euro/kWh normalerweise 200 Euro erhalten. Wenn er diese 1.000 kWh Überschussstrom über das KWG Sonnengeschenk verschenkt, dann erhält der Geschenkgeber zwar keine Vergütung mehr, aber der Geschenknehmer erhält einen Rabatt auf seine Stromrechnung, der bei einem angenommenen Strombezugspreis von 0,45 Euro/kWh immerhin 450 Euro ausmacht.

Als genossenschaftlicher Energieversorger mit über 100-jähriger Geschichte ist KWG mit den Prinzipien einer Energiegemeinschaft bestens vertraut. Es wird positiv gesehen, dass die gemeinschaftliche Energieversorgung nun breit angenommen wird. In diesem Sinne soll das KWG Sonnengeschenk keine Konkurrenz zu EEGs sein, sondern eine sinnvolle und unbürokratische Ergänzung in diesem Zusammenhang darstellen. 

„Ich bin davon überzeugt, dass wir mit unserem Sonnengeschenk den Zeitgeist treffen,“ erläutert Peter J. Zehetner. 

„Gerade mit der momentan schwierigen Situation am Energiemarkt und den hohen Energiepreisen wollen wir einfache, mutige Lösungen schaffen, um unsere Kunden zu entlasten. 

Mit dem KWG Sonnengeschenk haben wir eine solidarische und nachhaltige Lösung gefunden.“ 

Das Sonnengeschenk kann von KWG Energiekunden in allen Stromnetzen genutzt werden. PV-Überschuss kann damit auch orts- und bezirksübergreifend verschenkt werden. Auch Unternehmen oder Gemeinden können diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.

Sie sind KWG Kunde und wollen Freunden oder Verwandten die Freude eines nachhaltigen Geschenks machen? Nähere Informationen und Anmeldung unter www.kwg.at

 

Quelle/Fotocredit: ©KWG Kraftwerk Glatzing-Rüstorf eGen

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