Auch in dieser Heizperiode ist die Beantragung eines Heizkostenzuschusses möglich. Für die Beantragung des Heizkostenzuschusses des Landes OÖ ist die Vorlage des Haushaltseinkommens 2020 erforderlich.
Als Einkommensnachweis sind vorzulegen:
- Bei monatlich gleichbleibendem Einkommen - Einkommensnachweis vom Dezember 2020
- Bei monatlich unterschiedlichem Einkommen - Einkommensnachweis vom 1.7. bis 31.12.2020. Das Einkommen muss lückenlos nachgewiesen werden.
Die Einkommensgrenzen sind wie folgt festgesetzt:
- Alleinstehende: EUR 950,00
- Ehepaar/ Lebensgemeinschaft: EUR 1.500,00
- für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe: EUR 240,00
- für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: EUR 520,00
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: EUR 350,00
- Freibetrag Lehrlingsentschädigung: EUR 232,49
Höhe des Heizkostenzuschusses:
- € 152,-- pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Ende der Antragsfrist: 23.04.2021
Die Antragstellung kann am Stadtamt, Bürgerservicestelle, erfolgen. Nähere Auskünfte unter Tel. 07673/2255.
Hier finden Sie den -> LINK <- zum Antragsformular.
Quelle: Stadtamt Schwanenstadt / Fotocredit©: Pixabay