Stellungahme zu Rechnungshofbericht "Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl"

Stellungahme zu Rechnungshofbericht "Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl"

Der Rechnungshof (RH) hat von Jänner bis Juli 2018 das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) geprüft. Der überprüfte Zeitraum betraf die Jahre 2014 bis 2017. Das Innenministerium nimmt Stellung zum Rechnungshofbericht. Ein Drittel der Empfehlungen wurden bereits umgesetzt

Der Rechnungshof (RH) hat im Zeitraum von Jänner bis Juli 2018 das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) geprüft. Der überprüfte Zeitraum betraf die Jahre 2014 bis 2017. Die Prüfperiode umfasste damit die Startphase und jene Jahre, in denen das BFA mit ständigen Neuerungen und Veränderungen konfrontiert war - die noch junge Behörde (das BFA wurde mit 1.1.2014 eingerichtet) befand sich zu dieser Zeit im Aufbau und war mit der Migrationskrise der Jahre 2015 und 2016 als erstinstanzliche Migrationsbehörde besonders gefordert. Trotz dieser Herausforderungen hat das BFA nach dem Rückstandsabbau der letzten Jahre auch adäquat auf die geänderte Gesamtmigrationslage reagiert und Mitte 2018 eine Neuausrichtung weg vom Fokus Asyl der Vorjahre hin zu einer Balance und Weiterentwicklung in den beiden großen BFA Kernkompetenzen Asyl und Fremdenrecht/Rückkehr vorgenommen.

Alexander Marakovits, Ressortsprecher des BMI zum vorliegenden Bericht des RH: "Es freut mich, dass der RH das strategische Arbeiten der Behörde mit konkreten Zielsetzungen und einem stringenten Controlling anerkennt, welches letztendlich plangemäß mit Mitte 2018 zu einem vollständigen Rückstandsabbau geführt hat. Das war die Basis für die heute deutlich unter 3 Monaten liegende durchschnittliche Verfahrensdauer."

Das BFA und das Bundesministerium für Inneres (BMI) haben bereits zum Zeitpunkt der Überprüfung aus den regelmäßigen Gesprächen mit dem RH resultierend direkt Maßnahmen ergriffen, um eine rasche Umsetzung der vom RH angeregten Punkte sicherzustellen. Dies führte dazu, dass von den im Rechnungshofbericht angeführten 41 Empfehlungen ein Drittel bereits zur Gänze umgesetzt wurde; die noch verbleibenden Empfehlungen befinden sich zum Großteil bereits in intensiver Bearbeitung und laufender Umsetzung. Die vom RH abgegebenen Empfehlungen betreffen überwiegend die Bereiche Personal, BFA-Standorte, Kontrollsysteme, Qualität, Aus- und Fortbildung sowie den Bereich Rückkehr und die Fortentwicklung von EDV-Systemen.

"Eine derart umfassende und professionelle 360 Grad Analyse der Behörde BFA aus der externen Perspektive des Rechnungshofs, gab dem BFA bereits ab dem Prüfbeginn die Chance, kontinuierliche Verbesserungen in wesentlichen Bereichen wie etwa im Qualitätsmanagement, in der Fortbildung, Risikomanagement oder bei der Verbesserung interner Kontrollsysteme durchzuführen", so Marakovits.

Als Resultat der intensiven Beschäftigung mit den Anregungen des Rechnungshofes wurden beispielsweise bereits Maßnahmen im Personalbereich (etwa durch verbindliche Vorgaben im Bereich der maximalen Arbeits- und Mindestruhezeiten, um eine gleichmäßige Auslastung der Bediensteten sicherzustellen) und im Bereich des Facilitymanagements (unter anderem Zusammenlegung von Standorten) umgesetzt. Ebenso wurden die bereits bestehenden Systeme im Bereich Qualitätsmanagement und internes Kontrollsystem flächendeckend ausgebaut und verbessert. Darüber hinaus wurde im Bundesamt eine Liste für Ausreiseverpflichtete installiert, um eine rasche und strukturierte Außerlandesbringung sicherzustellen. Auch die Anregungen im Bereich der Rückkehr (Sicherstellung einer möglichst hohen Auslastung bei Charterflügen, intensivierte Zusammenarbeit mit Frontex, Verbesserung der Rückkehrkooperation mit Drittstaaten für eine Steigerung der Ausstellung der für eine Außerlandesbringung erforderlichen Ersatzreisedokumente, etc.) wurden aufgegriffen und werden laufend umgesetzt bzw. auch kontinuierlich an einer Intensivierung gearbeitet. Zudem wurde auch – um einen einheitlichen Ausbildungsstandard neuer verfahrensführender Referenten zu gewährleisten und den Ausbildungserfolg messen zu können – ein neues Ausbildungsmodell entwickelt. Dieses ermöglicht durch kontrollierende Elemente (volle Approbation erst nach erfolgreicher Abschlussprüfung beider Fachkompetenzen Asyl und Fremdenwesen) die Sicherstellung eines einheitlichen und hochwertigen Ausbildungsstandards.

Weiters empfiehlt der Rechnungshof eine vollständige elektronische Aktenführung der asyl- und fremdenrechtlichen Geschäftsprozesse des BFA, um künftig den Papierakt ersetzen zu können. Diesbezüglich wurde bereits ein Projekt gestartet. Die Realisierung des Projektes befindet sich derzeit in Prüfung der technischen Umsetzbarkeit sowie der budgetären Machbarkeit.

Marakovits führt dazu weiter aus: "Für die Zukunft ist es wichtig, dass die vom RH getätigten Empfehlungen insgesamt – vor allem aber auch jene im Bereich der IT - weiterhin intensiv geprüft und an deren Umsetzung gearbeitet wird. Planungen und Entwicklungen in diesem Bereich stellen ein Schlüsselelement in der Weiterentwicklung und Verbesserung der bestehenden Systeme im Bundesamt dar."

Quelle: BMI  //  Fotocredit: ©  BMI/Alexander Tuma

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